Bebauungsplan Nr. 8.80 »Auf der Heide« Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.80 „Auf der Heide“, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Am 09.05.2019 hat der Bau- und Umweltausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8.80 „Auf der Heide“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beauftragt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in Herringhausen-Ost und grenzt nördlich an die Straße „Auf der Höhe“ sowie westlich an die Flurstücke 110/3 und 110/5 der Flur 8, Gemarkung Herringhausen-Ost und östlich an den das Flurstück 239 im Flur 14, Gemarkung Herringhausen-Ost.
Im Einzelnen handelt es sich um das Flurstück 287 der Flur 8, Gemarkung Herringhausen-Ost.
Abb.oben: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8.80 „Auf der Heide“
Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 8.80 „Auf der Heide“ ist es, eine Wohnbebauung und Erschließung für etwa 10 Einfamilien-bzw. Doppelhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser planungsrechtlich zu sichern.
Die Planunterlagen des Vorentwurfes sind in der Zeit
vom 01.07.2019 bis einschließlich dem 12.07.2019
in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21., 32049 Herford während der Dienststunden einzusehen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung von den Mitarbeiter/-innen der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgetragen und abgegeben werden.
Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Stein gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-530.