Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 10.44 "Klinikumsgelände Auf dem Dudel"
Bebauungsplanverfahren:
Bebauungsplanverfahren: Bebauungsplan Nr. 10.44 "Klinikumsgelände Auf dem Dudel"
Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 10.44 „Klinikumsgelände auf dem Dudel“ wird für den Bereich des
Klinikums Herford sowie nördlich der Schwarzenmoorstraße angrenzende wohngenutzte Bereiche aufgestellt.
Ziel der Planung ist es die Erweiterung und Umorganisation des Klinikums Herford städtebaulich in seiner Nachbarschaft integriert zu gestalten und zu ordnen.
Das Klinikum Herford befindet sich in einem Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozess. Dieser erfordert bauliche und funktionale Erneuerungen, die auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans (Nr. 10.39 „Auf dem Dudel“) aus dem Jahre 1988 z.T. nicht umsetzbar sind. Einerseits entspricht die heute bereits vorhandene bauliche Nutzung nicht mehr den in dem Bebauungsplan getroffenen Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, andererseits besteht bereits heute dringender Bedarf an einer Erweiterung der vorhandenen Bebauung.
Bebauungsplanentwurf
Entsprechend dieser Vorhabenplanung setzt der Entwurf des Bebauungsplans Nr.10.44 dazu ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Klinikgelände“ als Grundlage für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten fest. Ergänzend dazu, erfolgt für die Gebäude nördlich der Schwarzenmoorstraße die Festsetzung als Reine (WR) und Allgemeine (WA) Wohngebiete mit dem Hinweis auf eine Lärmvorbelastung.
Im SO Klinikgebiet sind folgende Nutzungsarten allgemein zulässig:
- · Kliniken für ambulante und stationäre Behandlungen
- · Praxen für Ärzte, Heilpraktiker und sonstige freie Berufe im medizinischen Bereich
- · Einrichtungen für Krankengymnastik
- · Medizinische und pharmazeutische Forschungseinrichtungen
- · Einrichtungen für Ergotherapie, Logopädie und Ernährungsberatung
- · Einrichtungen für medizinische Fort- und Weiterbildung (Seminarräume, Vortragssäle)
- · Sonstige Einrichtungen für gesundheitliche und medizinische Zwecke
- · Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Palliativmedizin, Geriatrie
- · Wohngebäude für Personal (Wohnheim für Pflegerinnen und Pfleger) und einzelne Wohnungen für Betriebsleiter, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Klinikpersonal (Ärzte, Pfleger und Schwestern etc.)
- · Büros für Klinikverwaltung
- · Gastronomische Einrichtungen / Begegnungsstätten im funktionalen Zusammenhang mit der Nutzung des Sondergebiets.
Mit der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung innerhalb des Plangebiets soll zum einen die bauliche Dichte und zum anderen die Ausdehnung baulicher Anlagen geregelt werden. Für das Sondergebiet „Klinikgebiet“ erfolgt die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,6, für das Allgemeine Wohngebiet WA von 0,4 und für das Reine Wohngebiet WR von 0,3. Die für das allgemeine und Reine Wohngebiet bislang rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10.25a wurden insgesamt weitestgehend übernommen.
Für das SO wird eine abweichende Bauweise gem. § 22 (4) BauNVO festgesetzt, mit der Maßgabe, dass Baukörper in Abweichung von der offenen Bauweise Baukörperlängen von mehr als 50,00 m aufweisen dürfen. Der bauliche Bestand entspricht dem einerseits bereits und andererseits ist eine derartige Bauweise erforderlich, um dem Nutzungszweck angemessen und flexibel entsprechen zu können. Den Festsetzungen bezüglich der maximal zulässigen Gebäudehöhen liegt das Konzept zugrunde, dass die Gebäudehöhen vom zehngeschossigen zentralen Teil des Hauptgebäudes in Richtung der Ränder des Klinikgeländes sukzessive abnehmen, um das Klinikum trotz der relativ hohen städtebaulichen Dichte in die Umgebung zu integrieren und die Verschattungswirkung auf die umliegenden Gebäude zu begrenzen.
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10.44 „Klinikumsgelände“ wurde im Bau- und Umweltausschuss am 19.09.2012 gefasst. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig durch eine Informationsveranstaltung am 25.06.2015 sowie die anschließende Offenlage der Planunterlagen beteiligt. Die Behörden hatten in der Zeit bis zum 31.07.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wurde im Bau- und Umweltausschuss am 25.11.2015 beschlossen. Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs mit Begründung vom 26.10.2015. Die Begründung ist gem. § 9 (8) BauGB beigefügt und ist unterteilt in:
Teil A: Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung und
- · Teil B: Umweltbericht (Höke LandschaftsArchitektur, Bielefeld, Oktober 2015), separat
Zusätzlich werden dem Bebauungsplan folgende Gutachten beigefügt:
- · Verkehrsgutachten, Röver Beratende Ingenieure VBI, Gütersloh, Fortschreibung April 2015
- · Schalltechnisches Gutachten, AKUS GmbH, Bielefeld, 2. Fortschreibung Mai 2015
- · Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Höke LandschaftsArchitektur, Bielefeld, Oktober 2015
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit
vom 04.01.2016 bis einschließlich 03.02.2016
im Technischen Rathaus der Stadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Herr Kellersmann gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221 189-4148. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Aufstellungsbeschluss
Entwurfsbeschluss zum Bplan (Link zu SD Net)