Bebauungspläne
Der Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt die Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen.
Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Was regelt ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan (B-Plan) enthält für einen abgegrenzten Teilbereich des Stadtgebietes Festsetzungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben. Diese Festsetzungen betreffen unter anderem
- die Art der Nutzung (zum Beispiel allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet),
- die Verkehrsflächen,
- die zur Überbauung bestimmten Flächen auf den Baugrundstücken sowie
- weitere Rahmenbedingungen, innerhalb derer eine Bebauung erfolgen kann.
Bebauungspläne im Geoportal...
(die Bebauungspläne der Stadt Herford werden im Gorportal des Kreises Herford dargestellt.)
Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!
Aktuelle Bebauungsplanverfahren
- Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 8.51 » Heidestraße«, Änderung Nr. 3.18
- Erneute Offenlage Bebauungsplan Nr. 9.41 “Waltgeristraße/ Rostocker Straße«
- B-Plan Nr. 6.79 »Hellerweg / Grüne Straße«Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- B-Plan Nr. 12.29 »Berger Heide«, Änderung Nr. 1.18 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- B-Plan Nr. 4.65 “Waisenhausstraße“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- B-Plan Nr. 6.80 »Hellerweg - ehem. Betonwerk«Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- B-Plan Nr. 8.51 »Heidestraße«, Änderung Nr. 3.18 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- Offenlage B-Plan Nr. 10.25a »Im Ulenbade«, Änderung Nr. 2.18
- B-Plan Nr. 12.39 “Vlothoer Straße-Süd/ Wentworth Kaserne«Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- Offenlage B-Plan Nr.9.41 “Waltgeristraße/ Rostocker Straße“
- Offenlage B-Plan Nr. 12.41 “Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil 1
- Offenlage B-Plan Nr. 11.36 “Am kleinen Bulskamp
- Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 4.56a, Änderung Nr. 3.16 »Wilhelmsplatz/Holland« und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Offenlage der Änderung Nr. 2.17 des Bebauungsplanes Nr. 8.48 «Am Großen Stein« und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 6.78 »Herforder Heide« und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 9.42 »Werrestraße/Eimterstraße« und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Zusammenfassende Erklärung zum Inkrafttreten der Aufhebung der Änderung 1.00 des Bebauungsplanes Nr. 8.55 “Benter Weg“ und die Wiederinkraftsetzung des alten Bebauungsplanes Nr. 8.55 “Benter Weg“
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a (1) und § 10 (4) Baugesetzbuch zur FlächennutzungsplanänderungNr. 1.13 »SO Salzufler Straße« undzum vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 11.37 »BaumarktSalzufler Straße«
- Begründung mit Umweltbericht zumvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11.37- Baumarkt Salzufler Straße -
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6.67 »Kattendorp-Süd«
- Aufstellungsbeschluss und Offenlage der Änderung 4.18 des Bebauungsplanes Nr. 11.27b »Nonestelle« und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB