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Bebauungsplanverfahren:

B-Plan Nr. 6.80 „Hellerweg – ehem. Betonwerk“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.80 „Hellerweg – ehem. Betonwerk“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung Der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beauftragt.

Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.80 „Hellerweg – ehem. Betonwerk“ umfasst die Flurstücke 72, 91, 267 (teilweise) und 285 (teilweise) des Flures 47, Gemarkung Herford. Der neue Geltungsbereich schließt die Straßenabschnitte der Straßen „Hellerweg“ und „Grüne Straße“ aufgrund der topografischen Gegebenheiten für die infrastrukturelle Anbindung des Plangebietes (Flurstücke 72 und 91, Flur 47, Gemarkung Herford) mit ein. Der neue Geltungsbereich umfasst eine Größe von etwa 13.352 m².

  Abb. Oben: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.80

Ziel des Bebauungsplans Nr. 6.80 „Hellerweg – ehem. Betonwerk“ ist die Ausweisung neuer Erschließungsflächen sowie eines Wohngebiets mit einer Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Die öffentliche Anhörung gemäß § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Vorentwurf findet am Mittwoch, den 05.09.2018 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, statt.

Gemäß § 3 (1) BauGB werden hier die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung aufgezeigt und erörtert. Über das Ergebnis der Anhörung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese ist zusammen mit den Planunterlagen des Vorentwurfes

in der Zeit vom 29.08.2018 bis einschließlich dem 14.09.2018

in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21., 32049 Herford während der Dienststunden einzusehen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung von den Mitarbeiter/-innen der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgetragen und abgegeben werden.

Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Stein gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-530.

Bei Fragen zu dem Altlastengutachten wenden Sie sich bitte an Frau Manthey unter der Tel.: 05221/189-782.

Planunterlagen

Gutachten zur Untersuchung Altablagerung