Bebauungsplanverfahren:
B-Plan Nr. 8.51 „Heidestraße“, Änderung Nr. 3.18
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.51 „Heidestraße“, Änderung Nr. 3.18 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Am 28.06.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8.51 „Heidestraße“, Änderung Nr. 3.18 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beauftragt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Herforder Innenstadt und grenzt südlich an die Diebrocker Straße sowie an das Flurstück 649 im Flur 14, Gemarkung Herford und östlich an den Frieda-Nadig-Weg, sowie an die Flurstücke 499 bis 503, 574, 575, 652, 653 im Flur 14, Gemarkung Herford. Des Weiteren grenzt das Plangebiet an die Flurstücke 340, 462, 498, 511, 539, 597, 598, 604 und 647 im Flur 14, Gemarkung Herford.
Im Einzelnen handelt es sich um die Flurstücke 161, 463, 512, 573, 605, 651 sowie ein Teilbereich des Flurstückes 655 im Flur 14, Gemarkung Herford.
Abb.oben: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8.51, Änderung Nr. 3.18Das Ziel der Änderung ist es, den Neubau einer Kindertagesstätte für 3 Gruppen planungsrechtlich zu sichern. Zum anderen werden die derzeitig festgesetzten überbaubaren Flächen sowie die Erschließung neu geordnet und der aktuellen Situation angepasst.
Die Planunterlagen des Vorentwurfes sind in der Zeit
vom 06.08.2018 bis einschließlich dem 20.08.2018
in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21., 32049 Herford während der Dienststunden einzusehen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung von den Mitarbeiter/-innen der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgetragen und abgegeben werden.
Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Stein gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-530.
Planunterlagen