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Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7.66 „Möbelfachmarkt Goebenstraße“

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat am 08.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7.66 „Möbelfachmarkt Goebenstraße“ nach §12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Vorhabengrundstück Goebenstraße 45-51 (Gemarkung Herford, Flur 25, Flurstück 357) mit einer Fläche von rund 13.500 m² sowie die anschließende Straßenparzelle Goebenstraße. In dem nachstehenden Planausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine schwarze gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die genaue Abgrenzung geht aus dem Bebauungsplan selbst hervor.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und setzt eine Grundfläche von weniger als 20.000m² fest. Daher kann ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Gemäß § 3(1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck findet ein Aushang der Planunterlagen des Vorentwurfs in der Zeit

vom 18.10.2017 bis einschließlich 10.11.2017

in einem Schaukasten der Abteilung 2.3 Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21, 32052 Herford während der Dienststunden statt. Während der Auslegungsfrist ist Gelegenheit zur Erklärung und Erörterung der Planunterlagen. Stellungnahmen können schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Fragen zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zum Aufstellungsverfahren beantwortet Ihnen Herr Michael Kellersmann gern nach telefonischer Abstimmung unter der Telefonnummer 05221/ 189-6152 montags bis freitags vormittags.

Die Bekanntmachung wird im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.