Aussetzen der Abschiebung | Duldung
Was ist eine Duldung?
Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreispflichtigen Ausländers kann zwangsweise beendet werden (Abschiebung).
Unter folgenden Gegebenheiten kann die Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt beziehungsweise aufgeschoben werden:
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auf Anordnung der obersten Landesbehörde oder
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bei Vorliegen rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebungshindernisse
Eine entsprechende (Duldungs-)Bescheinigung wird ausgestellt. Die Duldung ist aber kein zum Aufenthalt berechtigender Aufenthaltstitel. Eine gesetzliche Ausreisepflicht bleibt bestehen.