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Ausschüsse

Pflichtausschüsse


Pflichtausschüsse sind nach der Gemeindeordnung oder anderen Gesetzen vorgeschrieben. Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Pflichtausschüssen mit Link zum Ratsinformationssystem.

 

Haupt- und Finanzausschuss

In Herford sind die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in einem Gremium zusammengefasst. Man nennt den Haupt- und Finanzausschuss oftmals auch „den kleinen Rat“, da er die Aufgabe hat, alle Beschlüsse des Rates vorzubereiten.

Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Entscheidungen der anderen Ausschüsse. Er bereitet die Verabschiedung des Haushalts der Gemeinde vor und trifft alle wichtigen Bestimmungen zur Ausführung des Haushalts. Dazu gehören größere Übertragungen von Finanzmitteln oder die Entscheidung über die Stundung und den Erlass von Forderungen der Gemeinde.
Weitere wichtige Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses sind die Entscheidungen über Grundstücksgeschäfte sowie Fragen der Personalplanung. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss und hat dort Stimmrecht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat 16 stimmberechtigte Mitglieder.

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Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ebenfalls nach der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Er prüft den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde und bedient sich dabei des Stabsbereichs Rechnungsprüfung. Er ist somit für die Überwachung des gesamten Zahlungsverkehrs und des Buchungsgeschäftes der Verwaltung verantwortlich. Er berät über wichtige Prüfungsberichte des Stabsbereichs Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 14 Mitglieder., davon 13 stimmberechtigt.

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Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist ein nach dem Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenes Gremium. Er trifft die für die Vorbereitung und die Durchführung der Kommunalwahl notwendigen Entscheidungen. Der Wahlausschuss teilt die Wahlbezirke ein und prüft die Wahlvorschläge für die Wahl der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters. Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss fest, welche Bewerber|innen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt worden sind. Außerdem stellt er formell das Wahlergebnis fest.
Der Wahlausschuss hat 8 stimmberechtigte Mitglieder. Den Vorsitz führt der Wahlleiter, der ebenfalls Stimmrecht im Wahlausschuss hat. Wahlleiter ist der Bürgermeister oder, wenn dieser selbst gewählt wird, sein allgemeiner Vertreter.
 
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Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss berät über die Gültigkeit der Wahl und prüft Einsprüche zur Gültigkeit der Wahl. Die abschließende Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl trifft der Rat. Der Wahlprüfungsausschuss hat 7 Mitglieder, davon 6 stimmberechtigt..

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Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschrieben, wenn die Gemeinde wie die Hansestadt Herford ein eigenes Jugendamt hat. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er berät unter anderem über die Schaffung und Unterhaltung von Kindergärten, Spielplätzen und Jugendzentren.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte und 17 beratende Mitglieder an.

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Betriebsausschuss des Immobilen- und Abwasser-Betriebes Herford, IAB

Die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Immobilien sowie die Aufgaben der Abwasserbeseitigung geschieht durch den Immobilien- und Abwasserbetrieb Herford, IAB. Dieser Betrieb, der als sogenannte „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt wird, muss die wesentlichen Regelungen der Betriebsführung durch einen Betriebsausschuss treffen lassen. Dazu gehören der Kauf oder Verkauf von Gebäuden und Grundstücken oder der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.

Der Betriebsausschuss hat 15 Mitglieder, davon 14 stimmberechtigt.

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Integrationsrat

Der Integrationsrat ist das kommunale Gremium, das die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer fördern soll. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Der Rat oder ein Ausschuss muss sich mit Stellungnahmen und Anregungen des Integrationsrates befassen.

Der Integrationsrat besteht aus 5 Ratsmitgliedern und 10 von den Migranten direkt gewählten Vertretern. Alle 15 Mitgieder sind stimmberechtigt.In Herford muss ein Integrationsrat gebildet werden, da mehr als 5.000 ausländische Einwohner|Innen in der Stadt leben.

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Freiwillige Ausschüsse

Informationen zu den einzelnen freiwilligen Ausschüssen mit Link zum Ratsinformationssystem

 

Bau- und Umweltausschuss

Der Bau- und Umweltausschuss ist für die vielfältigen Aufgaben aus dem Bereich des Bau- und Umweltrechts zuständig. Aus dem Bereich des Bauplanungsrechts sind dies unter anderem die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen sowie die Verkehrs- und Umweltplanungen. Der Bereich des Tiefbaus umfasst die Beschlüsse über den Bau von Straßen, Brücken und Kanälen. Der Bauausschuss ist für die Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen bei größeren Bauvorhaben zuständig. Er entscheidet über Denkmalangelegenheiten und über Ausnahmen von der Baumschutzsatzung. Schließlich regelt der Ausschuss auch die Vergabe von Aufträgen für größere Bauvorhaben. Oftmals sind wichtige Fragen zur Gestaltung des Stadtbildes betroffen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat 19 Mitglieder. Davon sind 15 stimmberechtigt- und 4 beratendend.

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Sozialausschuss

Der Sozialausschuss berät über alle Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich. Er bestimmt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände und Vereine. Der Sozialausschuss trifft außerdem die grundsätzlichen Entscheidungen über das Bürgerzentrum „Haus unter den Linden“.

Der Sozialausschuss hat 13 stimmberechtigte Mitglieder und wird durch 4 beratende Mitglieder unterstützt.

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Sportausschuss

Der Sportausschuss trifft die wesentlichen Regelungen zur Nutzung der städtischen Sportanlagen wie zum Beispiel des Stadions oder der Schulsportanlagen. Er entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine und die Grundsätze zur Förderung des Freizeit-, Breiten-, und Leistungssports. Er bereitet außerdem die Ehrungen für besondere sportliche Leistungen vor.
Im Sportausschuss sind neben 13 stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktionen des Rates auch 4 ebenfalls stimmberechtigte Fachleute des Stadtsportverbandes vertreten. Außerdem gehört je ein beratendes Mitglied des Behindertenbeirats für Menschen mit Behinderungen, des Integrationsrates, des Seniorenbeirates und einer weiteren Fraktion zum Sportausschuss.

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Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss beschließt über alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einschließlich der Schulwegsicherung. Er ist für Verkehrsbeschränkungen wie Straßensperrungen und die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Außerdem berät er über den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr.

Der Verkehrsausschuss hat 13 stimmberechtigte Mitglieder und wird von 3 beratenden Mitgliedern ergänzt.

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Schulausschuss

Nach § 85 des Schulgesetzes NRW können die Gemeinden einen Schulausschuss bilden. Der Schulausschuss berät über den künftigen Bedarf von Schulgebäuden, den Bau- Umbau und die Ausstattung von Schulgebäuden und Schulsportanlagen. Er hat Vorschlags- und Anhörungsrechte wenn es um die Besetzung von Schulleiterstellen geht. Der Schulausschuss beschließt Richtlinien zur Nutzung der Schulgebäude und Schulsportanlagen.

Der Schulausschuss hat 13 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder.

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