Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung vom 07.02.2019 den folgenden Beschluss gefasst:
„ Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Berei-ches „Rigteweg“ auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver-bindung mit § 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-vember 2017 (BGBl. I S. 3634). Auf die Umweltprüfung und einen Umweltbericht wird verzichtet, die artenschutzrechtliche Prüfung wird durchgeführt. Die durch diese Satzung festgelegten Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Satzungsbereich) ergeben sich aus dem als Anlage 1 bei-gefügten Übersichtsplan. Dieser Plan ist Bestandteil der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung.
Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung erstreckt sich an der Straße Rigteweg über die Flurstü-cke 96, 9 (teilw.), 10 (teilw.), 11 (teilw.), 12 (teilw.), 13 (teilw.), 14 (teilw.), 92, 98 sowie 113, 114 und 91 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen - Ost.
An der Straße „An der Krücke“ liegen die Flurstücke 71 (teilw.), 93, 59, 60, 61, 62 (teilw.), 63 (teilw.), 38 (teilw.), 37 (teilw.), 80, 89 (teilw.) der Flur 16, Gemarkung Herringhausen – Ost im Satzungsgebiet.
An der Straße „Auf der Heide“ sind Teil der Klarstellungsatzung die Flurstücke 42 (teilw.), 41 (teilw.), 40 (teilw.), 39 (teilw.), 65, 115 (teilw.) sowie 76, 55, 21, 58, 86, 87, 18 und 49 der Flur 16 Gemarkung Herringhausen - Ost.
Weiter gehören zu Klarstellungssatzung an der Straße „Auf der Heide“ die Flurstücke 8 (teilw.), 7 (teilw.), 6/2, 6/1, 136, 138, 137, 166 sowie 132 teilw. der Flur 15, Gemarkung Herringhausen – Ost und die Flurstücke 110, 27 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen - Ost.
An der Straße „Am Sportplatz“ sind folgende Flurstücke betroffen: 83 (teilw.), 74, 111 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen – Ost sowie die Flurstücke 2, 3, 180, 181, 68 teilw. der Flur 15, Gemarkung Herringhausen – Ost
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung erstreckt sich auf die Flurstücke 78, 77, sowie auf das Flurstück 82 (teilw.) der Flur 16 Gemarkung Herringhausen - Ost.“
Hintergrund der Zielsetzung der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung „Rigteweg“ für den Ortsteil Herringhausen ist bezogen auf die örtliche Nachfrage Baumöglichkeiten zu schaffen und die Bebau-barkeit in „unklaren“ Bereichen abschließend zu bestimmen.
Der genaue Geltungsbereich geht aus dem folgenden Übersichtsplan hervor.
Abbildung: Geltungsbereich der Satzung Nr. 1 „Rigteweg“ (Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte, ohne Maßstab)
„ Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Berei-ches „Rigteweg“ auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver-bindung mit § 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-vember 2017 (BGBl. I S. 3634). Auf die Umweltprüfung und einen Umweltbericht wird verzichtet, die artenschutzrechtliche Prüfung wird durchgeführt. Die durch diese Satzung festgelegten Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Satzungsbereich) ergeben sich aus dem als Anlage 1 bei-gefügten Übersichtsplan. Dieser Plan ist Bestandteil der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung.
Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung erstreckt sich an der Straße Rigteweg über die Flurstü-cke 96, 9 (teilw.), 10 (teilw.), 11 (teilw.), 12 (teilw.), 13 (teilw.), 14 (teilw.), 92, 98 sowie 113, 114 und 91 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen - Ost.
An der Straße „An der Krücke“ liegen die Flurstücke 71 (teilw.), 93, 59, 60, 61, 62 (teilw.), 63 (teilw.), 38 (teilw.), 37 (teilw.), 80, 89 (teilw.) der Flur 16, Gemarkung Herringhausen – Ost im Satzungsgebiet.
An der Straße „Auf der Heide“ sind Teil der Klarstellungsatzung die Flurstücke 42 (teilw.), 41 (teilw.), 40 (teilw.), 39 (teilw.), 65, 115 (teilw.) sowie 76, 55, 21, 58, 86, 87, 18 und 49 der Flur 16 Gemarkung Herringhausen - Ost.
Weiter gehören zu Klarstellungssatzung an der Straße „Auf der Heide“ die Flurstücke 8 (teilw.), 7 (teilw.), 6/2, 6/1, 136, 138, 137, 166 sowie 132 teilw. der Flur 15, Gemarkung Herringhausen – Ost und die Flurstücke 110, 27 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen - Ost.
An der Straße „Am Sportplatz“ sind folgende Flurstücke betroffen: 83 (teilw.), 74, 111 der Flur 16, Gemarkung Herringhausen – Ost sowie die Flurstücke 2, 3, 180, 181, 68 teilw. der Flur 15, Gemarkung Herringhausen – Ost
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung erstreckt sich auf die Flurstücke 78, 77, sowie auf das Flurstück 82 (teilw.) der Flur 16 Gemarkung Herringhausen - Ost.“
Hintergrund der Zielsetzung der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung „Rigteweg“ für den Ortsteil Herringhausen ist bezogen auf die örtliche Nachfrage Baumöglichkeiten zu schaffen und die Bebau-barkeit in „unklaren“ Bereichen abschließend zu bestimmen.
Der genaue Geltungsbereich geht aus dem folgenden Übersichtsplan hervor.
Abbildung: Geltungsbereich der Satzung Nr. 1 „Rigteweg“ (Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte, ohne Maßstab)
Fragen zu diesem Planverfahren beantwortet Ihnen Frau Folkers gerne unter der Telefonnummer 05221/189-488.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss einer Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Bereiches „Rigteweg“ vom 07.02.2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hansestadt Herford, den 8.05.2019
Tim Kähler
Bürgermeister