Bebauungsplanverfahren:
Aufstellungsbeschluss und Offenlage der Änderung 4.18 des Bebauungsplanes Nr. 11.27b „Nonestelle“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 den Aufstellungbeschluss und den Beschluss zur Offenlage für die Änderung 4.18 des Bebauungsplanes Nr. 11.27b „Nonestelle“ gefasst.
Der Geltungsbereich der Änderung 4.18 des Bebauungsplanes Nr. 11.27b „Nonestelle“ liegt im Osten des Stadtgebietes Herford und wird durch die Stadtholzstraße im Norden und den Föhrenweg im Süden begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 11.27b „Nonestelle“.
Ziel der Änderung 4.18 des Bauleitplanverfahrens ist eine der tatsächlichen Situation vor Ort entsprechende Abgrenzung der Privatgrundstücke zu erzielen. Hierfür erfolgt die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 7 dahingehend, dass transparente Einfriedungen und Hecken auch abweichend von der Baulinie an der öffentlichen Verkehrsfläche bis zu 1,00 m zulässig werden. Die zur Anwendung kommenden DIN Normen und sonstigen Gesetzestexte werden während der Offenlage zur allgemeinen Einsicht bereitgehalten.
Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfes vom 11.05.2018 und die Begründung vom 26.04.2018. Das Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Im Zuge dessen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit
vom 21.06.2018 bis einschließlich zum 24.07.2018
im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen dazu beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.