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Aufenthaltserlaubnis

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?1lz

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Bei der Erteilung dieses Titels wird der Zweck des Aufenthalts berücksichtigt. Folgende Zwecke werden anerkannt: 

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung,
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit,
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder
  • Aufenthalt aus familiären Gründen.

Meistens wird ein Aufenthalt aus familiären Gründen angestrebt. Hierzu zählen:

  • Eheschließung oder Ehegattennachzug
    Hierbei geht es um eine Eheschließung in Deutschland oder eine Familienzusammenführung nach einer im Ausland geschlossenen Ehe. Der ausländische Staatsangehörige benötigt für die Einreise in der Regel ein Visum. Die Ausländerbehörde erteilt nach der Einreise auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Einreise und den Aufenthalt eingetragener Lebenspartner.
  • Kindernachzug
    Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können Kinder nachziehen lassen. Hierfür muss vor der Einreise in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum eingeholt werden. Zu Asylbewerbern, deren Flüchtlingsstatus noch nicht anerkannt wurde, ist ein Familiennachzug nicht möglich. Ein weiterer Ausschluss kann sich im Einzelfall aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben.  Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem
    • Das Kind muss minderjährig und ledig sein,
    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein,
    • ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein und
    • der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein.

Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Ausländern kann die Erwerbstätigkeit kraft Gesetzes oder ausdrücklich durch ihren Aufenthaltstitel erlaubt sein. Aus dem Ausland einreisende Arbeitnehmer müssen zuvor das reguläre Visumsverfahren durchlaufen. Dabei benötigen sie eine konkrete Arbeitsplatzzusage, damit die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ihre Zustimmung zum Aufenthaltszweck erteilen kann.

Blaue Karte EU2lz

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Neben einem Hochschulstudium ist ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich.

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Aufenthalts­gestattung1lz

Was ist eine Aufenthaltsgestattung?

Eine Aufenthaltsgestattung ist eine Bescheinigung, die für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellt wird. Sie ist zwar einem Aufenthaltstitel rechtlich gesehen nicht gleichwertig, bestätigt aber einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland während des Asylverfahrens. Die rechtliche Grundlage findet sich unter anderem in Artikel 16a Grundgesetz und in den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes.

Wenn ein Asylfolgeantrag gestellt wird:
Die Aufenthaltsgestattung wird erst ausgestellt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden hat, dass ein weiteres Verfahren durchgeführt wird.