Anträge und Anspruchsvoraussetzungen Schülerbeförderungskosten
Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.
Vordrucke (Stand Februar 2019)
- Antrag auf ein Schulwegticket (Deutschlandticket) (PDF, 280 kB)

- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten (Praktikum) (PDF, 336 kB)
