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Anträge und Anspruchsvoraussetzungen Schülerbeförderungskosten

Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.

Vordrucke (Stand Februar 2019)