- Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2015 – 30.09.2016 geboren und wird deshalb zum 01.08.2022 eingeschult. Die Schulpflicht und deren Beginn sind im Schulgesetz geregelt (§§ 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW).
- Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Grundschule Ihr Kind besuchen soll. Es besteht Wahlfreiheit.
- Ein Recht auf Aufnahme besteht allerdings nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der dort vorhandenen Aufnahmeplätze.
- Nähere Einzelheiten finden Sie im Informationsblatt (Wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2022/2023).
- Anmelden können Sie Ihr Kind im Zeitraum 02.-12. November 2021.
- Bitte melden sich bis zum 27.10. in der jeweiligen Grundschule, um einen Termin für den Anmeldezeitraum zu vereinbaren
Liste der Grundschulen mit den für die Anmeldung notwendigen Kontaktdaten.