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Bekanntmachung Offenlage 8.78

Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 8.78 „Westring/Stichstraße“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 8.78 „Westring/Stichstraße“ beschlossen (BA/63/2018). Das Plangebiet umfasst nunmehr zusätzlich zum bereits gefassten Geltungsbereich die Flurstücke 731, 729, 726, 724 und 722 der Flur 15 in der Gemarkung Herford. Die Bekanntmachung im Amtsblatt ist am 12.12.2018 erfolgt.

Der Verzicht auf die Westumgehung führt in dem Abschnitt zwischen Goltzstraße und Wellbrocker Weg zu einem reduzierten Ausbau des Westrings als Sackgasse mit einer Wendeanlage. Die Abweichung von den verkehrsplanerischen Grundzügen der 60er Jahre ist gemäß § 125 BauGB nicht in allen Teilen mit dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 8.48 „Am großen Stein“ vereinbar, was eine Überarbeitung des Bebauungsplanes notwendig werden lässt.

Der Aufstellungsbeschluss ist am 23.11.2017 (vgl. BA/83/2017) erfolgt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 21.03.2018.

Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.78 „Westring/Stichstraße“ und der damit verbundenen Anpassung an das aktuelle Planungsrecht werden die städtebaulichen Steuerungsmöglichkeiten auch für die Abrechnung des Westrings in diesem Bereich optimiert. Mithilfe des überarbeiteten Bebauungsplans ist es zudem möglich, die bestehenden Nutzungen aufeinander besser abzustimmen. Das Verfahren wird als § 13a Verfahren als Bebauungsplan für die geordnete Entwicklung von innerstädtischen Flächen durchgeführt. Nach überschlägiger Berechnung bleibt die versiegelte Fläche unter der Grenze von 20.000 m², so dass die Vorprüfung des Einzelfalls nicht notwendig wird. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt. Die Landschaftsbehörde hat keine Erkenntnisse über Vorkommen planungsrelevanter Arten, da es sich bereits um einen bebauten Bereich handelt.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfes vom 22.11.2018 und die Begründung vom 05.11.2018. Die Verwaltung ist beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

 

vom 19.12.2018 bis einschließlich 30.01.2019

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 30.01.2019 beteiligt.