Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 4.63 “Brüderstraße / Klosterstraße“
Bebauungsplanverfahren: Bebauungsplan Nr. 4.63 "Brüderstraße / Klosterstraße"
Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 4.63 „Brüderstraße / Klosterstraße“ wird für den Bereich des ehemaligen Kaufhofs zwischen den Straßen Gehrenberg, An der Bowerre, Klosterstraße und Brüderstraße aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für ein innerstädtisches mehrgeschossiges Einzelhandels-, Geschäfts- und Wohngebäude sowie für Erschließungsflächen zur Anbindung an die Hauptgeschäftslage am Gehrenberg.
Vorhabenplan
Die Inhalte des Bebauungsplans orientieren sich an der Vorhabenplanung der Projektentwickler HLG Projektmanagement GmbH & Co. KG (Münster) zusammen mit Amandla International GmbH & Co. KG (Unna) sowie den für die Hochbauplanung beauftragten Architekten Pfeiffer- Ellermann- Preckel (Münster). Die Vorhabenplanung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans und dauert weiter an. Bislang sieht sie einen Teilabriss der ehemaligen Kaufhofimmobilie vor. Das vorhandene Betonskelett soll im Wesentlichen erhalten und weitergenutzt werden. Zur Brüderstraße und in Richtung Gehrenberg soll die Immobilie erweitert werden und direkt an das Gebäude Gehrenberg 17 anschließen. Auch im Bereich An der Bowerre sind kleinteilige Ergänzungen des Baukörpers vorgesehen. Das Gebäude verfügt vollflächig über zwei Geschosse, die durch Einzelhandel und ein Fitnessstudio genutzt werden sollen. Zusätzlich sind zur Brüderstraße und Klosterstraße 4 zweigeschossige giebelständige Aufbauten mit Satteldächern geplant, die als Maisonette-Wohnungen genutzt werden sollen. An der Bowerre und zur Klosterstraße sind jeweils im dritten Geschoss traufständige Aufbauten mit Technik und Nebenräumen vorgesehen. Zu den Maisonettwohnungen sollen begrünte Dachgärten angelegt werden. Im Kellergeschoss soll eine Tiefgarage mit insgesamt 68 Stellplätzen entstehen. Sie stehen ausschließlich für die Gewerbemieter und die Wohnungen zur Verfügung. Die Zufahrt befindet sich genauso wie die LKW-Anlieferung an der Klosterstraße. Die Haupterschließung für den Einzelhandel wird zum Gehrenberg durch den Abriss zweier Gebäude und einen neu anzulegenden Vorplatz geschaffen. Die Wohngeschosse sind durch ein Treppenhaus /Aufzug von der Brüderstraße zugänglich.
Bebauungsplanentwurf
Entsprechend dieser Vorhabenplanung setzt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4.63 „Brüderstraße / Klosterstraße“ die Bauflächen als Kerngebiet (MK) in zwei- bis viergeschossiger Bauweise fest. Die maximalen Gebäudehöhen liegen bei rund 11 m für die zweigeschossigen Baufelder bis zu rund 20 m für die viergeschossigen Baufelder. Die Grundstückszahl (GRZ) liegt bei 1,0 (= 100% Überbauung). Die Erschließungsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden u.a. bezüglich der zulässigen Nutzungen, der Dachformen und –ausrichtungen, der zulässigen Werbeanlagen und der Baumstandorte getroffen.
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4.63 „Brüderstraße / Klosterstraße“ wurde im Bau- und Umweltausschuss am 10.04.2014 gefasst. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig durch eine Informationsveranstaltung am 13.11. sowie die anschließende Offenlage der Planunterlagen beteiligt. Die Behörden hatten in der Zeit bis zum 23.12.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wurde im Bau- und Umweltausschuss am 17.09.2015 beschlossen. Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs mit Begründung vom 17.09.2015 sowie ein schalltechnischer Bericht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit
vom 19.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015
im Technischen Rathaus der Stadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Herr Kellersmann gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221 189-6152. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Entuwrfsbeschluss im Bauausschuss
Entwurf B-Plan Nr. 4.63 Brüderstraße / Klosterstraße
Begründung zum Entwurf B-Plan Nr. 4.63 Brüderstraße / Klosterstraße