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Bekanntmachung der Hansestadt Herford über die Bauleitplanung Aufstellung der Änderung Nr. 1.21 des Bebauungsplanes Nr. 10.21 „Auf der Bülte“

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 1.21 des Bebauungsplanes Nr. 10.21 „Auf der Bülte“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.

 

Das Ziel der Änderung Nr. 1.21 ist es, Wohnbaurecht auf dem Flurstück 316 und 833 im Flur 79, Gemarkung Herford zu schaffen. Die im Bebauungsplan Nr. 10.21 – Änderung Nr. 3.15 festgesetzte Gemeinbedarfsfläche wird nach den heutigen Erkenntnissen nicht mehr benötigt.

Der Geltungsbereich des Plangebiets befindet sich nordöstlich der Herforder Innenstadt und umfasst das Flurstück 316 und 833 im Flur 79, Gemarkung Herford.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10.21 „Auf der Bülte“ – Änderung Nr. 1.21 zu erarbeiten“

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem Plan selbst hervor.

Abb. 1: Geltungsbereich der Änderung Nr. 1.21 des Bebauungsplanes Nr. 10.21 „Auf der Bülte“ (Auszug aus der Deutschen Grundkarte)

 

 

Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Rybalov gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-485.