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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations-und Beteiligungsplattform

www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion

verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7.März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine

Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die

Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations-und Beteiligungsplattform im Internet an, die über

die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Ab dem 24. Januar 2018 bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Infor

mationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung,

Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung

ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse:

www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.

Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung erstellt, welche unter den nachfolgenden Links abrufbar ist:

Flyer-Lärmaktionsplanung

 

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Alle fünf Jahre erstellt das Eisenbahn-Bundesamt einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Im Rahmen der ersten Lärmaktionsplanung ist zur Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Rund 3.700 Kilometer Strecke wurden als sanierungswürdig eingestuft. Dazu zählt auch das Stadtgebiet Herford. Auf der Eisenbahnstrecke Hamm-Hannover fahren alleine im Fernverkehr 20.000 Züge pro Jahr.

Für das Stadtgebiet Herford sind 4,2 km als Lärmsanierungsbereich vorgesehen.

Jetzt steht die 3. Runde der Lärmaktionsplanung an.

Die Beteiligung und die Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Herforder Bürger für die erste Phase ist unter http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/statistik?id=7878&br=false&gemeinde=Herford nachzulesen.

Am 24. Januar 2018 startete die 2.Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis zum 7. März 2018 gehen wird. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap

Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.

3. Runde der Lärmkartierung (2017) Beteiligung

Wie für die 2. Stufe wurden auch für die 3. Runde der Lärmkartierung in Nordrhein-Westfalen 26 Ballungsräume, mehr als 8.000 km Bundesautobahnen (A), Bundesstraßen (B) und Landesstraßen (L), kartiert.

Die Lärmkarten für das Stadtgebiet Herford können ab dem 24.01.2018 über das neue Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de mit den Lärmkarten der 3. Runde eingesehen werden.

Die Lärmkarten stellen die Lärmsituation vor Ort dar. Sie bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden.

Ein wesentlicher Punkt der Lärmaktionsplanung ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.

Und jetzt sind Sie gefragt!

Auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz kann unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/stufe3

die Lärmkarte für das Stadtgebiet Herford aufgerufen werden. Die größte Lärmbelastung geht von der A2 und der Umgehungstrasse B239 aus. Die Einflussmöglichkeiten sind dort begrenzt, Aber es sind auch noch andere Straßen betroffen.

Was kann man an diesen Straßen tun, um den Lärm zu mindern? Hier sind ihre Ideen und Anregungen gefragt.

Schreiben Sie uns eine mail:christiane.manthey@herford.de , schicken Sie uns einen Brief oder rufen Sie an. Ihre Anregungen, Bedenken und Vorschläge werden gesammelt, mit Fachleuten besprochen und wenn möglich umgesetzt.