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Vertretung Kindertagespflege 

Sie als Familie sind auf eine verlässliche Betreuung und somit auch auf Vertretungskonzept bei Ausfall Ihres Betreuungsangebotes angewiesen. Vertretungs-Lösungen bieten Ihnen – wenn auch noch nicht flächendeckend – eine verbindliche und verlässliche Betreuung, wenn Ihre Kindertagespflegeperson krankheitsbedingt ausfällt. Die gesetzliche Grundlage zur Bereitstellung einer Betreuungsmöglichkeit für Ausfallzeiten über die Kommune ist in §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII verankert.

Vorstellung der Vertretungskraft

Liebe Eltern, 
mein Name ist Elke Beckmann, ich komme dann zum Einsatz, wenn Ihre Kindertagespflegeperson krankheitsbedingt Ihr Kind nicht betreuen kann.
Mir ist es wichtig, dass Ihr Kind auch in dieser besonderen Situation liebevoll und geschützt betreut wird. Wann immer möglich, wird die Betreuung in den vertrauten Räumen der Kindertagespflegeperson stattfinden.
Ich freue mich auf Sie und Ihre Kinder.

Was ist im Vertretungsfall zu tun?

Liebe Eltern,
Sie haben für Ihr Kind einen Platz bei einer Kindertagespflegeperson gefunden und sich somit für eine familiennahe und behütete Betreuungsform entschieden.
Um für unvorhergesehene Ausfallzeiten Ihrer Kindertagespflegeperson die weitere Betreuung Ihres Kindes zu organisieren, möchten wir Sie nachfolgend über die Vorgehensweise in solch einem Fall informieren.
Angestrebt wird dabei, die bestmögliche Betreuung für Ihr Kind zu finden.

    • An erster Stelle klären Sie bitte ab, ob der Betreuungsbedarf durch Ihr privates Umfeld abgedeckt werden kann.
    • Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie Ihren Betreuungsbedarf (Tage und konkrete Zeiten) bitte umgehend beim Jugendamt an.
    • Hierzu senden Sie eine E-Mail mit der Bedarfsmeldung an: vertretung.kindertagespflege@herford.de
    • Der Bedarf sollte bis spätestens 12:00 Uhr mittags von Ihnen angemeldet werden, um die Vertretung zu koordinieren.
    • Die Vertretungskraft wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Betreuungszeiten und weitere Einzelheiten zu besprechen.
    • Die Betreuung durch die Vertretungskraft wird schnellstmöglich umgesetzt, in der Regel am nächsten Tag.
    • Die Betreuung durch die angestellte Vertretungskraft der Stadt Herford kann maximal 6 Stunden täglich erfolgen.
    • Die Vertretung kann je nach Möglichkeit und Bedarfsmeldung entweder in den Räumen ihrer Kindertagespflegeperson oder aber in anderen dafür geeigneten Räumen stattfinden.

Für weitere Fragen steht Ihnen Elke Beckmann gern zur Verfügung.

Elke Beckmann

Vertretung Kindertagespflege