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Die Kindertagespflege

ist ein gesetzlich geregeltes gleichwertiges Angebot zur Kindertageseinrichtung. Da sie eine individuelle Betreuung und Förderung durch eine feste Bezugsperson bietet, ist sie für Kinder unter drei Jahren besonders attraktiv.

  • Die Kindertagespflege ergänzt die Erziehung und Bildung im Familiensystem.
  • Durch hohe Flexibilität unterscheidet sie sich von anderen Betreuungsformen.
  • Eine Kindertagespflegeperson fördert und betreut max. 5 gleichzeitig anwesende Kinder.
  • In einer Großtagespflegestelle sind max. 3 Kindertagespflegepersonen tätig,  die gleichzeitig 9 Kinder betreuen und fördern.
  • Jede Kindertagespflegeperson hat ein Konzept, in dem sie unter anderem über ihre Betreuungszeiten, ihren Tagesablauf, ihren Bildungsauftrag, ihre  Bildungsdokumentation, Entwicklungsgespräche, Erziehungspartnerschaft und Partizipation informiert.

Für wen?

  • Für Kinder von 1 – 3 Jahren
  • Für Kinder unter 1 Jahr (kein Rechtsanspruch, Einzelfallprüfung)
  • Für Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (kein Rechtsanspruch, Einzelfallprüfung)

Informationen für Eltern



Informationen für Kindertagespflegepersonen