Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen
Sie möchten als Kindertagespflegeperson arbeiten und wohnen in Herford?
Wir möchten Ihnen das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege kurz vorstellen.
- Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
- Die Betreuung findet in der Regel im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson statt.
- Darüber hinaus können externe Räume alleine oder im Rahmen von einer Großtagespflegestelle (bis zu drei Kindertagespflegepersonen) angemietet werden.
- Die Kindertagespflege ist insbesondere für Kinder unter drei Jahren gedacht.
- Im Rahmen der ergänzenden Kindertagespflege ist auch eine Betreuung von älteren Kindern möglich.
Die Voraussetzung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine Qualifizierung im Umfang von 300Std.QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) bzw. 80 Std. für sozialpädagogische Fachkräfte
und eine Pflegeerlaubnis die nur durch das zuständige Jugendamt ausgestellt werden.
Mit der Pflegeerlaubnis ist eine Eignungsprüfung verbunden. Die Eingnungsprüfung erfolgt beim Jugendamt der Hansestadt Herford.
Qualifizierungskurs
- Haben Sie sich bereits über Qualifizierungskurse informiert?
- Wenn Sie sich noch nicht informiert haben, wenden Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege der Hansestadt Herford.
- Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie einen gesonderten Kurs machen oder einen Qualifizierungskurs verkürzen.
Dies ist mit dem Bildungsträger zu klären. - Sie und die Fachberatung Kindertagespflege bleiben während des Kurses im Kontakt.
- Der Praktikumsbesuch in der KiTa wird durch die Fachberatung Kindertagespflege begleitet.
- Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz in der Kindertagespflege unterstützt Sie die Fachberatung Kindertagespflege gern. Die hierfür ausgebildeten Kindertagespflegepersonen sind der Fachberatung bekannt.
Bewerbungsunterlagen bei der Fachberatung Kindertagespflege einreichen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über den höchsten schulischen Abschluss
- Falls vorhanden Zeugnis einer pädagogischen Ausbildung
Ablauf der Eignungsüberprüfung für den Bildungsträger
- Ein Eignungsgespräch, nachdem Sie Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege aufgenommen haben und ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, werden Sie zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
- Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses und den Vordruck für eine ärztliche Bescheinigung erhalten Sie von der Fachberatung Kindertagespflege
- Es erfolgt eine Prüfung durch die Fachberatung Kindertagespflege, ob es aus Sicht des Kinderschutzes Gründe gibt, die gegen eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson sprechen.
Anmeldung zur Qualifizierung
Die Anmeldung zur Qualifizierung erfolgt direkt beim jeweiligen Bildungsträger. Hierzu wird eine Bestätigung der Fachberatung über die Eignung der angehenden Kindertagespflegeperson benötigt, deren Grundlage die oben genannte Eignungsprüfung ist.