Antragstellung
Wann kann Kindertagespflege beginnen?
Mit der Betreuung in der Kindertagespflege kann, abhängig vom Platzangebot, ganzjährig, in der Regel jedoch ab 01.08. eines Jahres, begonnen werden.
Wichtige Informationen:
- Betreuungsvertrag
Ein Betreuungsvertrag wird persönlich zwischen Ihnen und der selbstständig tätigen Kindertagespflegeperson geschlossen. Es handelt sich um einen individuellen privatrechtlichen Vertrag, der unabhängig von der Bewilligung des Jugendamtes geschlossen wird. - Wenn Sie in der Stadt Herford wohnhaft sind, stellen Sie bei der Fachberatung für Kindertagespflege im Jugendamt einen Antrag auf Kindertagespflege.
- Elternbeiträge
In Abhängigkeit zu Ihrem Einkommen ist ein Kostenbeitrag zu leisten. - Hinweis: Die Bewilligung des Jugendamtes ist unabhängig von eventuellen Laufzeiten oder Kündigungsfristen im privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.
Stundenänderungen
Änderungen des Betreuungsumfangs innerhalb eines Bewilligungszeitraumes sind in der Regel zum 1. des darauffolgenden Monats, nach vorheriger Absprache mit der Kindertagespflegeperson möglich.
Reichen Sie hierzu bitte das Formular „Mitteilung einer vorzeitigen Beendigung/Stundenänderung“ bei der zuständigen Fachberatung ein.
Vorzeitige Beendigung
Wenn Sie das Betreuungsverhältnis vor dem bewilligten Betreuungsende beenden möchten ist dies möglich.
- Reichen Sie hierzu bitte das Formular „Mitteilung einer vorzeitigen Beendigung/Stundenänderung“ bei der zuständigen Fachberatung ein. Hinweis: Die Bewilligung des Jugendamtes ist unabhängig von eventuellen Laufzeiten oder Kündigungsfristen im privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.
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