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Veranstaltungen voraussichtlich bis Mitte April untersagt - auch die Osterfeuer betroffen

Herford, 26. Februar 2021. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 7. März 2021 untersagt sind. Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der neun Städte und Gemeinden sowie der Landrat des Kreises, Jürgen Müller, gehen davon aus, dass diese Regelung auch in den kommenden Verordnungen – und damit bis mindestens Mitte April - gelten wird.

Damit wären auch die Oster-und Brauchtumsfeuer Anfang April betroffen. Sie sollen in diesem Jahr – wie bereits in 2020, als sie unter das Verbot der Corona-Schutzverordnung fielen – nicht stattfinden.

„Wir sehen uns während der Corona-Pandemie immer wieder neuen Herausforderungen gegenüber. Das wird sich auch in den kommenden Wochen nicht ändern, denn mit den Mutationen ist die Gefahr von steigenden Infektionszahlen wieder sehr präsent geworden“, so die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Landrat.

„Besonders Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art können jederzeit zu Ausbrüchen führen, von denen sehr viele Menschen betroffen sein könnten. Dazu zählen auch die Oster- und Brauchtumsfeuer. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass diese – wie bereits im letzten Jahr – nicht stattfinden können“.

Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind zunächst bis zum 7. März 2021 untersagt.

Erlaubt bleiben – unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen – unter anderem:

  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (z. B. Demonstrationen)
  • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (z. B. auch Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen oder Blutspenden)
  • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung
  • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, Gesellschaften, Parteien, Vereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die nicht digital durchgeführt werden können
  • Beerdigungen
  • standesamtliche Trauungen
  • Gottesdienste