Stadt verfügt weitere Einschränkungen 16.03.2020
Unter anderem werden Bars, Clubs, Kinos Theater, Fitness-Studios, Schwimmbäder, so genannte Spaßbäder, Spielbanken, Wettbüros, Spielhallen und Volkshochschulen geschlossen.
Der Zugang zu Restaurants und Gaststätten sowie Hotels mit Bewirtung wird beschränkt und ist nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von
2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.) möglich.
Die Allgemeinverfügung regelt auch das Verhalten von Reiserückkehrern aus Risikogebieten sowie die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Diese Anordnungen sind zunächst befristet bis zum 19. April 2020.
Die Hansestadt Herford hat seit Montag (16. März 2020) eine Hotline geschaltet, unter der Fragen zur Gaststättenerlaubnis und Veranstaltungen beantwortet werden. Die Telefonnummer: 189 666 ist besetzt von Mo-Do 9 – 11 Uhr / 14 – 16 Uhr und Fr. 9-12 Uhr.
Auch schriftlich können Fragen zu den Veranstaltungen gestellt werden: Veranstaltungen@Herford.de