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Stadt veröffentlicht Allgemeinverfügung 18.03.2020

Herford, 18. März 2020. Die Stadt Herford hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die weitere Schließungen und Einschränkungen im Stadtgebiet festlegen.
Betroffen von Schließungen sind u.a. Kneipen, Cafés, Spiel- und Bolzplätze. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen.
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Das bedeutet, dass z.B. alle Oberbekleidungsgeschäfte, Schmuck- und Uhrengeschäfte und Blumengeschäfte geschlossen werden müssen.
Offen bleiben: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Post, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Diesen ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr zu gestattet. Dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Sämtliche  Verkaufsstellen müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. 
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgeben.

Allgemeinverfügung der Stadt Herforf_18_03_2020