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Schul- und Kitaschließungen ab kommender Woche

Herford, 15. März 2020. Nachdem der Ministerpräsident des Landes NRW Armin Laschet am Nachmittag die Schließungen von Schulen und Kitas in der kommenden Woche bis zum 19. April 2020 verkündet hat, arbeitet die Stadtverwaltung mit Hochdruck an einer Notfallbetreuung für Schüler und Vorschulkinder.

7377 Schülerinnen und Schüler sind in Herford von der Schulschließung des Landes NRW betroffen.
Für die 2.554 Grundschüler und 4.823 Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wird bis einschließlich Dienstag (17.3.20) eine Übergangsfrist eingeräumt, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, die Betreuung zu sichern.
Die Herforder Schulen stellen bis einschließlich Dienstag eine Betreuung sicher.

Für die Grundschule Eickum gilt zeitnah eine gesonderte Information.
Darüber hinaus soll an jeder Schule und Kita ein Not-Betreuungsangebot angeboten werden, damit Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere dem Gesundheitswesen, arbeiten können.

Die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen im Stadtgebiet haben keine Übergangsfrist. Dort gilt von Montag an bis zum 19. April 2020 ein Betretungsverbot.

2559 Kitakinder sind in Herford davon betroffen. Die Kita-Leitungen wurden am Freitag aufgefordert, die Eltern über diese Entwicklung zu informieren und Not-Betreuungs-Gruppen anzubieten.

„Das Betretungsverbot soll nur für die Kinder aufgehoben werden, deren Eltern nachweislich in wichtigen Beruf wie zum Beispiel Ärztin oder Pfleger arbeiten“, erklärt Bürgermeister Tim Kähler.“ Eltern, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, müssen in Zeiten wie diesen arbeitsfähig bleiben. Dies darf nicht an der fehlenden Betreuung ihrer Kinder scheitern.“

Als Schlüsselpersonen gelten Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen  Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen.

Dazu zählen insbesondere:

- die Gesundheitsversorgung, die Pflege sowie die Behindertenhilfe

- die Kinder- und Jugendhilfe

- die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdient und Katastrophenschutz)

- die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)

- die Lebensmittelversorgung

- die Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

Informationen vom Land NRW:

https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung