Schottergärten: Stadt setzt Hauseigentümern Fristen
Die Hansestadt Herford nimmt dies zum Anlass, Hauseigentümer mit so genannten Schotter oder Kiesgärten anzuschreiben, denn nicht überbaute Flächen müssen wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt sein (§8 Bauordnung NRW).
„Wir möchten die Herforderinnen und Herforder auf diese Rechtslage aufmerksam machen und fordern sie auf, ihre Gärten umzugestalten. Schottergärten haben einfach fatale Folgen für die Menschen und die Natur. Selbstverständlich schlagen wir ihnen Alternativen bei der Gestaltung vor“, sagt Olaf Laß von der Grünflächenunterhaltung der Stadt.
Den betroffenen Hauseigentümern setzt die Stadt jetzt eine 6-monatige Frist, um ihre Schottergärten umzugestalten. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, droht ein Ordnungsverfahren.
Um den Bau neuer Schottergärten zu verhindern, wird ein entsprechendes Verbot in den zukünftigen Bebauungsplänen mitaufgenommen.
Über die Alternativen der Gestaltungsmöglichkeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger unter der Rufnummer 05221/189-465 bei Olaf Laß informieren.