Ratssitzung: Weniger Teilnehmende durch Pairing-Vereinbarung
Statt 44 Ratsmitgliedern plus Bürgermeister werden sich am Freitag (10.12.21) nur 15 Ratsmitglieder plus Bürgermeister treffen.
Hier greift die so genannte Pairing-Vereinbarung. Sie sieht vor, dass die im Rat vertretenen Fraktionen ihrem Kräfteverhältnis entsprechend anwesend sind.
„Wir dürften zwar offiziell laut Coronaschutzverordnung in voller Stärke tagen, aber wir haben uns auf die reduzierte Versammlung verständigt. Angesichts der aktuellen Zahlen halten wir das für angebracht“, sagt Bürgermeister Tim Kähler. „Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben die Pairing-Vereinbarung unterschrieben.“
Zuhörerinnen und Zuhörer sind selbstverständlich zur Ratssitzung zugelassen. Für sie werden im öffentlichen Teil der Sitzung entsprechend coronakonform Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern auf der Empore und im Foyer vor dem Ratssaal bereitgehalten.
Aufgrund der erforderlichen 3-G-Kontrollen beim Einlass wird empfohlen, ausreichend pünktlich zu der Sitzung zu erscheinen.
Die CoronaSchVO NRW ordnet an, dass Personen ohne den 3G Nachweis von der Teilnahme auszuschließen sind. Diese Regelungen gelten ausdrücklich für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Zuhörerinnen und Zuhörer sowie alle weiteren teilnehmenden Personen gleichermaßen.
Eine Liveübertragung der Ratssitzung am Freitag, den 10.12.2021 im Internet wird es nicht geben.
Grundsätzlich gilt für alle kommunalen Gremiensitzungen nach der CoronaSchVO NRW die 3-G-Regelung.
Zum bestmöglichen Schutz aller Anwesenden wird aber darum gebeten, dass sich auch die immunisierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer freiwillig testen.
Hierfür besteht keine rechtliche Verpflichtung, aber Bürgermeister Kähler appelliert – wie auch in der Vergangenheit bei Gremiensitzungen – an den Solidaritätsgedanken und den gegenseitigen Respekt, sich auf diese Weise zusätzlich abzusichern, bevor man sich über mehrere Stunden gemeinsam in Innenräumen aufhält.
Im gesamten Rathaus, also in den öffentlich zugänglichen Bereichen wie den Fluren, herrscht eine Maskenpflicht.
Auf das Tragen einer Maske am Sitzplatz kann verzichten werden, wenn zwischen den Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Dies gilt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7 CoronaSchVO NRW nur für immunisierte Personen. Personen, die nur durch einen Testnachweis an einer Sitzung teilnehmen, müssen auch mit Abstand von 1,5 Metern eine Maske tragen.
Während der Sitzungen wird den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zu den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen folgend regelmäßig gelüftet, um die Ansteckungsgefahr durch Aerosole so gering wie möglich zu halten. Vorsichtshalber wird daher darauf hingewiesen, sich aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse auf zwischenzeitlich kühlere Temperaturen einzustellen, da die Heizungsanlagen dies nicht vollständig ausgleichen können.