Notfallbetreuung - Bescheinigungen
Herford, 15. März 2020. Ab Montag sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen für Unterricht bzw. reguläre Betreuung in Herford geschlossen.
Für die 2.554 Grundschüler und 4.823 Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wird bis einschließlich Dienstag (17.3.20) eine Übergangsfrist eingeräumt, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, die Betreuung zu sichern.
Die Herforder Schulen stellen bis einschließlich Dienstag eine Betreuung sicher.
Für die Grundschule Eickum gilt zeitnah eine gesonderte Information.
Darüber hinaus soll an jeder Schule und Kita ein Not-Betreuungsangebot angeboten werden, damit Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere dem Gesundheitswesen, arbeiten können.Die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen im Stadtgebiet haben keine Übergangsfrist. Dort gilt von Montag an bis zum 19. April 2020 ein Betretungsverbot. Noch am Wochenende haben der Kreis und die 4 Jugendämter einen kreisweiten Umsetzungsplan für eine angemessene Notbetreuung erarbeitet. Gleiches gilt auch für Tagespflege.
Als Schlüsselpersonen gelten Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen.
Dazu zählen insbesondere:
- die Gesundheitsversorgung, die Pflege sowie die Behindertenhilfe
- die Kinder- und Jugendhilfe
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdient und Katastrophenschutz)
- die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- die Lebensmittelversorgung
- die Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide einen Nachweis des Arbeitgebers erbringen, bei Alleinerziehenden die Einzelperson.
Die Nachweise müssen bis Mittwoch (18.März 2020) in den jeweiligen Einrichtungen vorliegen.
Kita-Eltern, die bereits ab Montag (16.3.2020) eine Notbetreuung benötigen, müssen ihre beruflich zentrale Position, bis zum schriftlichen Nachweis, in ihren Einrichtungen glaubhaft versichern.
- Kinderbetreuung / KiTa Vordruck_Betreuungseinrichtungen für Schlüsselpersonen

- Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ab Montag an:
Ihr Schulsekretariat oder Schulverwaltung (HF 189 344)
Ihre Kindertageseinrichtung oder an das Jugendamt (HF 189 452)