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Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen

Herford, 19.11.2020. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November gilt, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben.

„Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Bernd Ellger von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Möglichkeiten in der Beratungsstelle in Herford an.

Informationen zu weiteren Neuerungen des GEG, die teils mehr Flexibilität für die Energiekonzepte und das Zusammenspiel von Heiztechnik und Stromerzeugung eröffnen, gibt es zurzeit als Telefonberatung der Energieberatung Herford in einem persönlichen Gespräch. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium ist die Beratung kostenlos.

Für persönliche Beratungstermine ist eine Voranmeldung erforderlich. Termine können über die Stadtverwaltung entweder telefonisch (05221 189 5105) oder per E-Mail energieberatung@herford.de vereinbart werden.