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Neues Einbürgerungsgesetz tritt in Kraft

Herford, 27. Juni 2024. Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Mehrstaatlichkeit wird generell zugelassen. Das bedeutet, wer künftig einen deutschen Pass haben möchte, kann trotzdem auch seinen ausländischen Pass behalten. Antragsteller müssen sich zuvor auch nicht mehr acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben, sondern es genügen fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen ist sogar eine Verkürzung auf drei Jahre (bislang sechs bis sieben Jahre) möglich.

Aufgrund der angekündigten Erleichterungen rechnet die Hansestadt Herford mit einer erhöhten Anzahl an Einbürgerungsanträgen. Allein durch die Verkürzung der Wartezeit von acht auf fünf Jahr erfüllen bereits jetzt schon etwa 700 Menschen in Herford dieses Kriterium.

Um den erwarteten Ansturm bewältigen zu können, hat das Ausländer- und Integrationsbüro inzwischen ein Einbürgerungsbüro an der Johannisstraße 45 in Herford angemietet. Im Erdgeschoss ist die LBS Herford Finanzierung und Immobilien untergebracht, in der 2. Etage das Einbürgerungsbüro.

„Ich freue mich sehr, dass die Anmietung so schnell geklappt hat und wir nun loslegen können, sagt Patrick Puls, Herfords Beigeordneter für Bildung, Jugend und Soziales. „Wir richten das Einbürgerungsbüro zurzeit ein und werden es ab dem 15.Juli 2024 öffnen, zunächst mit dem derzeitigen Einbürgerungsteam, ab August dann aber mit zusätzlichem Personal.“

Das Einbürgerungsbüro wird folgende Öffnungszeiten haben:
montags bis freitags von 8-12 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 14-16 Uhr, mittwochs geschlossen.

Für die Übergangszeit hat die Hansestadt Herford eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 05221 189 707 können Fragen zum neuen Gesetz und zum Einbürgerungsverfahren geklärt werden. Erreichbar ist die Hotline ab Montag, 1. Juli 2024 von montags-freitags von 8-12 Uhr sowie dienstags und donnerstagsi von14-16 Uhr, mittwochs nicht erreichbar.

Die Internetseite der Stadt Herford bietet eine Übersicht über das neue Staatsangehörigkeitsgesetz und informiert über die Voraussetzungen zur Einbürgerung. Durch den digitalen Quick-Check www.herford.de/dienstleistung-einbürgerung kann anhand einfacher Fragen unverbindlich und kostenlos das Vorliegen der Voraussetzungen zur Einbürgerung geprüft werden

Um die Einbürgerungen zügig und bürgernah zu ermöglichen, wird es im Servicebüro an der Johannisstraße mehrere Frontoffice-Schalter geben, an denen die Einbürgerungswilligen ohne Termin Unterlagen abgeben oder den Antrag stellen können. Im Backoffice werden weitere Arbeitsplätze eingerichtet, um tiefergehend zu beraten und nachzuarbeiten. Insgesamt werden im Einbürgerungsbüro 7 Arbeitsplätze eingerichtet.

Für die Anmietung der Räume, die Instandhaltung und notwendige Technik sowie die Aufstockung des Personals hatte der Rat im Mai dieses Jahres zusätzliche Kosten in Höhe von 238.000 Euro genehmigt.

Die Stadt Herford bietet zusätzlich auch Informationsveranstaltungen zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht an.
So sind Online-Veranstaltungen am 01.08.2024 und am 12.09.2024 im Haus unter den Linden (HudL) geplant. Die Termine können über die Webseite der Hansestadt Herford gebucht werden