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Laub auf Straßen und Gehwegen im Stadtgebiet Herford

Herford, 18. Oktober 2021. Wie jedes Jahr im Herbst werfen die Bäume jetzt wieder in kurzer Zeit eine große Menge Laub ab, welches sich auf den Straßen und Gehwegen sammelt.

Die Hansestadt Herford weist darauf hin, dass die Haus- und Grundstückseigentümer das Laub auf den Gehwegen beseitigen müssen.

Laub von Gehwegen darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, da dies letztlich auch zu einer Verstopfung der Regenwassereinläufe führt. Das Laub muss von den Anliegern entsorgt werden. Dies gilt sowohl für Laub, welches von privaten Bäumen (auch von Nachbargrundstücken) abgeworfen wird, als auch für Laub, welches von städtischen Bäumen stammt.

Die Hansestadt Herford möchte daran erinnern, dass der Grundstückseigentümer für Unfälle haftbar gemacht werden kann, die infolge von Laubglätte auf dem Gehweg vor seinem Hause entstanden sind.
Gleiches gilt für Straßen, auf denen keine Kehrmaschinen-Reinigung durch die Hansestadt Herford durchgeführt und entsprechend auch keine Reinigungs-Gebühren erhoben werden. Hier müssen auch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke die Fahrbahn reinigen.

In dem Zusammenhang weist die Hansestadt Herford darauf hin, dass weder Plastiktüten noch "kompostierbare" Tüten bzw. Folienbeutel (biologisch abbaubare Werkstoffe, zum Beispiel aus Maisstärke) in den Bioabfallbehälter gehören. Sie verrotten nicht bzw. zu langsam, stören den Vergärungs- bzw. Kompostierungsprozess und beeinträchtigen somit die Kompostqualität. Für die Entsorgung von Bioabfällen empfiehlt die Stadt möglichst dünne Lagen Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Papiertüten (zum Beispiel alte Bäckertüten ohne Plastikfenster) zu benutzen.