Konversionsvereinbarung zwischen Stadt und BImA
Nach dem Abzug der britischen Streitkräfte wurden die genutzten Liegenschaften im Stadtgebiet der Hansestadt Herford von den Briten an den Bund zurückgegeben. Die Liegenschaften sind nun im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Nach eingehender Prüfung der BImA ist es gängige Praxis, die Konversionsliegenschaften der Kommune vor Ort anzubieten. Dies ist bei der überwiegenden Zahl der Liegenschaften im Stadtgebiet Herford bereits geschehen.
Der damit in Gang gesetzte Konversionsprozess soll nach Möglichkeit im Konsens verlaufen. Damit dies gewährleistet ist, wird zwischen den beteiligten Parteien eine Rahmenvereinbarung zur Konversionspartnerschaft geschlossen.
Der Rat der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2018 einer solchen Konversionsvereinbarung zugestimmt.