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Impfzentrum: Impfausweis zur Impfung unbedingt mitbringen

Kreis Herford, 21.05.2021. Sowohl beim Bürgertelefon des Kreises als auch beim Impfzentrum kommt es zu vermehrten Anfragen, ob die Möglichkeit besteht, die bereits erhaltenen Impfungen in dem beim Impftermin nicht mitgeführten Impfausweis nachtragen zu lassen.

Grundsätzlich weist der Kreis Herford darauf hin, dass ein Impfausweis zum Impftermin im Impfzentrum unbedingt mitzuführen ist. Eine nachträgliche Eintragung der durchgeführten Impfungen durch das Impfzentrum ist aus organisatorischen und logistischen Gründen nicht durchführbar. Die Impfstraßen laufen derzeit unter Volllast. Es gibt klare abgestimmte Mechanismen, die einen kontrollierten Zu- und Ablauf in den Impfstraßen sowie die Einhaltung des Hygienekonzeptes sichern. So werden potenzielle Ansteckungen vermieden.

Kann der Impfausweis zum Impftermin nicht vorgelegt werden, gibt es die Möglichkeit, sich die durchgeführte Impfung beim Hausarzt eintragen zu lassen. Hierfür ist eine Impfbescheinigung notwendig, die durch das Impfzentrum am Tag der durchgeführten Impfung ausgestellt wird. Sie enthält alle erforderlichen Daten.

Diese Übertragung gehört zu den hausärztlichen Aufgaben und kann im Impfzentrum nur vorgenommen werden, wenn der Impfausweis zum dortigen Impftermin auch mitgebracht wird.