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Grundsteuer B: Hebesatzänderung für Nichtwohngrundstücke

Herford, 07. April 2025. Der Rat der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 4. April 2025 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke von bisher 1.555 % auf 778 % zu senken. Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Für Wohngrundstücke bleibt alles unverändert – hier beträgt der Hebesatz bereits 778 %.

Was zählt zu Wohn- und Nichtwohngrundstücken?

Die Einteilung folgt dem NRW-Landesmodell (§ 1 Abs. Grundsteuerhebesatzgesetz NRW):

Wohngrundstücke (Hebesatz: 778 %)

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum

Nichtwohngrundstücke (bisher 1.555 %, ab 2025: 778 %)

  • Geschäftsgrundstücke
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Teileigentum
  • Sonstige bebaute Grundstücke
  • Unbebaute Grundstücke

Die Einstufung des Grundstücks ergibt sich aus dem Bescheid des Finanzamts zur Feststellung des Grundsteuerwerts sowie aus dem Grundbesitzabgabenbescheid der Hansestadt Herford vom 17. Januar 2025.

Nächste Schritte

  • Die Änderungssatzung wird in der nächsten regulären Ausgabe des Amtlichen Kreisblatts am 30. April 2025 veröffentlicht.
  • Am 5. Mai 2025 erfolgt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide für Nichtwohngrundstücke. Die ursprünglich festgesetzte Grundsteuer wird dadurch etwa halbiert.
  • Es wird keine direkten Rückzahlungen geben. Die zu viel gezahlten Beträge sollen mit den nächsten Abschlägen verrechnet werden.

Falls für einen Nichtwohngrundstück-Bescheid aus Januar 2025 ein Widerspruch eingelegt wurde, bleibt dieser in der Regel bestehen. Grundstückseigentümer, die von der Steuersenkung profitieren, werden jedoch gebeten, ihren Widerspruch zu überprüfen.

Bei Fragen stehen die zuständigen Mitarbeitenden des Teams Steuern und der Abteilung Bauverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem aktuellen Bescheid.