Genesenen-Zertifikat nur noch in Apotheken und Arztpraxen
Herford, 04. Januar 2022. Wer nach einer Corona-Infektion eine so genannte Genesenen-Bescheinigung braucht, bekommt sie ab sofort nur noch in Apotheken und in Arztpraxen. Bisher wurde das Zertifikat durch das Kreis-Gesundheitsamt ausgestellt. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss dies nun aber von Apotheken und Arztpraxen übernommen werden.
Voraussetzung für eine Bescheinigung ist ein positiver Testnachweis auf das Coronavirus, der mindestens 28 Tage und höchstens 180 Tage alt sein darf. Diese Testdokumentation bekommen die Genesenen dort, wo sie den Test gemacht haben. Der Test muss mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt sein (PCR, PoC-PCR). Die Testdokumentation kann dann in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke vorgelegt werden. Dort wird dann das digitale Genesenen-Zertifikat ausgestellt.
Voraussetzung für eine Bescheinigung ist ein positiver Testnachweis auf das Coronavirus, der mindestens 28 Tage und höchstens 180 Tage alt sein darf. Diese Testdokumentation bekommen die Genesenen dort, wo sie den Test gemacht haben. Der Test muss mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt sein (PCR, PoC-PCR). Die Testdokumentation kann dann in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke vorgelegt werden. Dort wird dann das digitale Genesenen-Zertifikat ausgestellt.