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Freigabe der Außenanlagen an Schulen für Sportvereine

Herford, 26. Mai 2020. Seit dieser Woche stehen die Außenanlagen an den Herforder Schulen auch für die sportliche Nutzung der Vereine zur Verfügung.

Voraussetzung dafür ist

-      vorherige Anmeldung beim Sportbüro

-      Einhaltung sämtlicher allgemein gültiger Infektionsschutzmaßnahmen

-      Führen einer Anwesenheitsliste

-      Einhaltung der Nutzungszeiten zwischen 17.00 und 20.00 Uhr

-      Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Verzicht auf Musik über Lautsprecher o. ä.

Die Gebäude dürfen auch für die Nutzung von Toiletten und Waschräumen nicht betreten werden.

Informationen und Anmeldungen sind ab sofort möglich unter:

gabriele.wunram@herford.de

Wir benötigen folgende Angaben:

-      Verein

-      Gruppe/Abteilung/Art der Betätigung

-      Verantwortliche/r, Ansprechpartner/in

-      Nutzungszeit (Tag, Uhrzeit von-bis)

-      Nutzungsort (welcher Platz an welcher Schule)

-      Infektionsschutz-Konzept

Darüber hinaus wurde nun durch die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) mit Wirkung zum 20.05.2020 aktualisiert.

Die Nutzung der Schulsporthallen soll auch grundsätzlich wieder ermöglicht werden. Allerdings nur unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben.
Der Kreis Herford erarbeitet unter Einbindung der Städte und Gemeinden gemeinsam eine Lösung zur zukünftigen Nutzung der Sporthallen. Noch sind diese aber geschlossen.