Digitale Dienstleistungen ab 2023
„Einzelne Dienstleistungen können bereits jetzt schon online über das Bürgerserviceportal auf der städtischen Internetseite genutzt werden“, sagt Bürgermeister Tim Kähler. „So können Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel online ein Führungszeugnis beantragen oder ihr Gewerbe an- und abmelden. Diesen Bürgerservice werden wir jetzt nach und nach erweitern.“
Hintergrund ist das so genannte Onlinezugangsgesetz (OZG).
Bis zum 31.12.2022 müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sämtliche Verwaltungsleistungen digital über ihre Verwaltungsportale anbieten.
„Das ist eine Herausforderung, keine Frage, aber ich bin sicher, dass wir das schaffen und unsere Verwaltung hier gute Arbeit leisten wird“, so der Bürgermeister.
Jede der rund 1.000 städtischen Einzelleistungen wird jetzt unter dem Aspekt der Digitalisierung betrachtet und lösungsorientiert bewertet werden.
Die Verwaltung wird den Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über den Stand der Digitalisierung und die Umsetzung des OZG informieren.
In der kommenden HFA-Sitzung am 23. März 2021 skizziert die Verwaltung diesen Prozess in einer ersten Vorlage.
Die nächste Berichterstattung ist dann für den Herbst 2021 geplant.