Die Stadt unterstützt den Einzelhandel - Regelung für Sondernutzungsgebühren und Werbeaufsteller
Unter dem Tenor „kein Geld für nicht erbrachte Leistungen“ wurde im Ergebnis beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren vom Einzelhandel bzw. der Gastronomie anteilig für die Zeit der Schließung zu erheben. Zusätzlich wurde beschlossen, dass entgegen der derzeitigen Satzungsregelung ab sofort jeder Einzelhandel für einen befristeten Zeitraum einen Werbeaufsteller (max. 1,20 m Höhe) aufstellen darf, um deutlich wahrnehmbarer auf sich aufmerksam zu machen.
„Ein weiteres solidarisches Zeichen dafür, dass in Herford alle politischen Kräfte zusammen stehen, um die Auswirklungen der Corona-Pandemie erträglicher zu gestalten. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich,“ so Herfords Bürgermeister Tim Kähler.
Die Verwaltung wird nun die erforderlichen Beschlüsse vorbereiten.